Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Haftungsausschluss gelten für Aufenthalte in der Casa Betulla, Tegna sowie im Visionshaus Ringgenberg. Mit der Anmeldung zu einem Aufenthalt gelten die nachstehenden Bedingungen als anerkannt.
Für therapeutische Angebote beträgt die Anzahlung CHF 1’000.–.
Für Auszeit- und Erholungsaufenthalte beträgt die Anzahlung CHF 440.–.
Die Anzahlung ist vor dem Aufenthalt per Überweisung zu leisten oder beim Eintritt bar zu bezahlen.
Für die Kostenberechnung gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise. Preisänderungen vorbehalten.
Am Ende des Aufenthaltes wird eine Rechnung ausgestellt, zahlbar innert 10 Tagen.
Gäste aus dem Ausland begleichen eine provisorische Rechnung im Voraus und den Restbetrag bar bei Abreise.
Eine ausreichende Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Gäste. Seitens Casa Betulla und Visionshaus besteht kein Versicherungsschutz.
Die Therapie-Angebote sind kein Ersatz für eine fundierte medizinische und/oder psychologische Abklärung oder Betreuung. Sich mit sich selbst auseinanderzusetzen, erfordert eine gewisse psychische Stabilität. Das Angebot ist daher nicht geeignet für Menschen in akuten psychischen Krisensituationen, insbesondere wenn sie nicht in der Lage sind, allein zu sein.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Casa Betulla und das Visionshaus übernehmen keine Haftung für gesundheitliche oder persönliche Risiken, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt entstehen können.
Programmänderungen oder Verschiebungen aus organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen bleiben vorbehalten. Bei Ausfällen durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit, Naturereignisse, behördliche Anordnungen) können keine weitergehenden Kosten oder Entschädigungen geltend gemacht werden.
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich für interne Zwecke im Zusammenhang mit Anmeldung, Abrechnung und Betreuung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Sogno di Vita SA, welche die Casa Betulla und das Visionshaus führt und in deren Namen die Rechnungsstellung erfolgt.