Trägerschaft und Finanzierung

Die notwendigen Mittel für den Aufbau und die weitere Unterstützung der Herbergen beschafft sich die Stiftung mittels:

Gönnerlnnenbeiträgen
Patenschaften
Zuwendungen und Spenden
zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen
Beiträgen der öffentlichen Hand

Gönnerschaft
Als Gönnerlnnen der Stiftung Lebens­traum sind alle natürlichen und juristischen Personen willkommen. Dabei kann die Höhe des jährlichen Beitrags wie folgt gewählt werden:

A Fr. 100.--­
B Fr. 200.--
C Fr. 500.--
D Fr. ..........(über Fr. 500.-, Betrag wird von der Gönnerin/dem Gönner festgelegt)
E Eine Gönnerschaft auf Lebenszeit kann mit einer einmaligen Zah­lung erworben werden.

Patenschaft
Eine weitere Möglichkeit, sich in den Stiftungsprojekten gezielt zu enga­gieren, ist die Übernahme einer Patenschaft. Als Einzelperson oder Personengruppe können Sie sich so direkt z.B. an der Schaffung bzw. Finanzierung einer Pflegerlnnen-Stelle fur eine bestimmte Zeit vollständig oder teilweise beteiligen.

Darlehen
Eine grosse finanzielle Unterstützung kann der Stiftung Lebenstraum auch mit zinslosen Darlehen oder Darlehen mit speziell niedrigem Zinssatz (1 - 2 % p.a.) und jeweils langen Laufzeiten gegeben werden. Bei grös­seren Beträgen sind wir gerne bereit, spezielle Sicherheiten zu bieten.

Wir sind dankbar für jeden finanziel­len Beitrag. Wenn Sie die Stiftung unterstützen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: Gerne geben wir Ihnen nähere Auskunft.

 

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