Stiftungszweck

Auszug aus dem Stiftungsreglement vom 10.09.1999 betreffend Stiftungszweck und Aufgaben:

Art. 1 

a) Die Stiftung bezweckt die Entwicklung des Menschen und sein Wohlergehen in Körper, Seele und Geist nachhaltig zu fördern. Sie tut dies auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Die Stiftung kann jedes Rechtsgeschäft tätigen, das dem Stiftungszweck direkt oder indirekt dient.
b) Die Stiftung fördert und unterstützt beispielsweise
     - die Erforschung, Lehre und Anwendung von ganzheitlichen Therapien
     - die Betreuung von Menschen beim Aufbau ihrer Kräfte
     - die Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen mit Hilfe zur Selbsthilfe.
c) Zu diesem Zweck kann die Stiftung entsprechende Einrichtungen (z.B. Herbergen) aufbauen
und den Betrieb derselben unterstützen. Sie kann auch einzelne Personen einmalig oder      wiederkehrend unterstützen. Die Stiftung macht ihre Tätigkeit in zweckmässiger Form der  Öffentlichkeit bekannt.“

 

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