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Stiftungszweck
Auszug
aus dem Stiftungsreglement vom 10.09.1999 betreffend Stiftungszweck und
Aufgaben:
Art. 1
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a) |
Die Stiftung bezweckt die
Entwicklung des Menschen und sein Wohlergehen in Körper, Seele und Geist
nachhaltig zu fördern. Sie tut dies auf regionaler, nationaler und
internationaler Ebene. Die Stiftung kann jedes Rechtsgeschäft tätigen, das
dem Stiftungszweck direkt oder indirekt dient. |
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b) |
Die Stiftung fördert und
unterstützt beispielsweise
- die Erforschung, Lehre und Anwendung von ganzheitlichen Therapien
- die Betreuung von Menschen beim Aufbau ihrer Kräfte
- die Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen mit
Hilfe zur Selbsthilfe. |
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c) |
Zu diesem Zweck kann die
Stiftung entsprechende Einrichtungen (z.B. Herbergen) aufbauen
und den
Betrieb derselben unterstützen. Sie kann auch einzelne Personen einmalig
oder wiederkehrend unterstützen. Die Stiftung
macht ihre Tätigkeit in zweckmässiger Form der Öffentlichkeit
bekannt.“ |
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